Entsorgungshinweise / Altgeräterücknahme
Informationen zur Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG 3
Wir sind aufgrund des Vertriebs von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:
Symbol „durchgestrichene Abfalltonne“:
Alle Elektro-/Elektronikgeräte sind mit dem nachfolgend abgebildeten Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.
Dieses Zeichen bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Entnahmepflicht für Altbatterien und -akkus sowie für Lampen
Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Rücknahmeverpflichtung:
Wir liefern ausschließlich an gewerbliche Abnehmer (B2B) und bieten daher keinerlei Rücknahmemöglichkeiten für private Endkunden.
Gemäß § 19 ElektroG sind wir verpflichtet, Ihnen als B2B – Partner eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe von Altgeräten anzubieten. Dies tun wir auf folgende Weise sowie unter folgenden Maßgaben:
- Sie sind gewerblicher Kunde und haben das Gerät bei uns direkt bezogen.
- Für die Löschung personenbezogener Daten auf Altgeräten (incl. ggf. enthaltener Speichermedien) haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
- Wir liefern ausschließlich individuell konfigurierte Produkte an gewerbliche Abnehmer (B2B) und können daher keinerlei Rücknahmemöglichkeiten für private Endkunden bieten. Sollten Sie privater Endverbraucher sein oder eines unserer Geräte besitzen und haben dieses nicht DIREKT von uns erworben, so wenden Sie sich bezüglich der Entsorgungsmöglichkeiten bitte an ihren Verkäufer. Dies gilt insbesondere für Geräte, die Bestandteil eines Gesamtsystems oder Ersatzteil eines solchen sind oder waren.
- Sofern Sie für die Rückgabe an uns berechtigt sind, senden Sie dieses bitte auf ihre Kosten unter Glaubhaftmachung des Umstandes, dieses direkt von uns bezogen zu haben an:
Richardson Electronics GmbH
Raiffeisenstr. 5
78166 Donaueschingen
Tel.: +49 (0)771 - 83 00 - 0
und kennzeichnen Sie dies als Gerät zur Entsorgung.
- Die Kosten für die Entsorgung durch einen zertifizierten Fachbetrieb werden wir Ihnen zuzüglich einer Aufwandspauschale von 150 Euro zzgl. gesetzl. MWSt. in Rechnung stellen. Durch Übersendung der Geräte an uns erklären Sie sich vorab damit einverstanden, individuelle und zum Zeitpunkt der Entsorgung übliche Marktpreise ohne ein vorangehendes Angebot zu übernehmen. Die Wahl des Entsorgungsunternehmens obliegt einzig uns.
- Im Falle der Rückgabe von mehr als 5 Einzelgeräten setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung, um die Rahmenbedingungen für Transport, Lagerung und Kosten vorab abzustimmen. Senden Sie hierzu bitte eine e-mail unter Angabe von Gerätetyp, Menge, Serialnummer und Kaufnachweis (z.B. Canvys-Lieferschein, Bestellnummer, etc.) an info-europe@canvys.com. Unser freundliches Team wird sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Das Gerät muss Ihr rechtmäßiges, uneingeschränktes Eigentum sein, bzw. sich im Eigentum eines Dritten befinden, der Sie uneingeschränkt und ausdrücklich zur Entsorgung des Gerätes berechtigt hat. Ihnen dürfen nach bestem Wissen keine Gründe oder Verdachtsmomente bekannt sein, die die Annahme erlauben, dass die von Ihnen zurückgegebenen Altgeräte Gegenstand einer Straftat, insbesondere eines Diebstahls oder eines anderen Vermögensdeliktes, gewesen sind oder sein könnten.
- Bitte beachten Sie: Wir können gemäß Gesetz grundsätzlich nur Altgeräte annehmen, die keine Verunreinigungen aufweisen und nicht befüllt sind. Bitte entfernen Sie auch Flüssigkeiten und Gase wie eingefüllten Kraftstoff oder eingefülltes Öl vor der Rückgabe.
Das Gerät darf keine Verunreinigungen oder Inhalte aufweisen, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen könnten. Hierzu zählen Flüssigkeiten, Gase, verderbliche Waren wie Lebensmittel, brennbare und entzündliche Stoffe, Farben, Chemikalien, Giftmüll, chemische oder medizinische Abfälle sowie sonstige potentiell gefährliche Materialien, unrechtmäßig erworbene Gegenstände oder sonstige Materialien, die durch mögliche Emissionen Dritte beinträchtigen können. Die Annahme von Altgeräten darf grundsätzlich abgelehnt werden, wenn hierdurch eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit für Menschen bestehen könnte. Der Einsender haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, durch seine Vertreter oder von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfen verursacht werden. - Batterien und Akkumulatoren (Akkus), sind vor Rückgabe des Gerätes von diesem zu trennen, sofern sie nicht vom Altgerät untrennbar umschlossen sind. Ergänzend gelten die Informationen zum Batteriegesetz (BattG).
- Bei Geräten aus medizinischem Umfeld legen Sie unbedingt eine Dekontaminationserklärung bei, andernfalls wird die Annahme der Geräte verweigert werden.
- Altgeräte müssen in einer ordnungsgemäßen und ausreichenden Umverpackung verschickt werden. Aus Sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen sollten Sie als Versender Beschädigungen (z.B. Gerätebruch) oder Transportverlust während der Beförderung vermeiden. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Altgerät nicht mehr funktionstüchtig sein sollte.
- Mit Einsendung / Abgabe der Altgeräte erklären Sie als Einsender, dass Sie sich dieser entledigen wollen und diese somit Abfälle i.S.d. §3 Abs. 1 Satz 1 des KrWG sind.
- Sie verzichten damit auf sämtliche Eigentumsrechte an den eingesendeten Altgeräten. Die Altgeräte gehen mit Annahme in unser Eigentum über.
Gemäß § 19 ElektroG (Rücknahme durch den Hersteller) informieren wir Sie hiermit über Ihre Pflichten gemäß §10 ElektroG:
§ 10 Getrennte Erfassung
(1) Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Satz 2 gilt nicht, soweit nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
(2) Die Erfassung nach Absatz 1 hat so zu erfolgen, dass die spätere Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Demontage und das Recycling nicht behindert und Brandrisiken minimiert werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://e-schrott-entsorgen.org
Hinweise zur Entsorgung von Batterien
Einige wenige unserer Artikel (z.B. All-in-one-Computer) können Batterien bzw. Akkus enthalten. Daher weisen wir Sie gemäß Batteriegesetz (BattG) darauf hin, dass Batterien oder Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Führen Sie diese einer professionellen Verwertung zu oder Sie senden die in den Geräten enthaltenen Batterien nach Gebrauch vollständig entladen und mit abgeklebten Polen nach Gebrauch an uns zurück.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Darunter befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes: Cd oder NiCd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.